Fachschule für Sozialpädagogik (FSP)

Ausbildungsziel

Staatlich anerkannte Erzieherin/
Staatlich anerkannter Erzieher

Aufnahmevoraussetzungen
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) und
  • Nachweis der persönlichen Eignung durch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und
  • einschlägiger Berufsabschluss oder
  • einschlägige Fachhochschulreife oder
  • nicht einschlägige Hochschulzugangsberechtigung oder Berufsausbildung plus 6 Wochen (480 Stunden) berufsfeldbezogenes Praktikum
Versetzung/Zeugnisse/Prüfungszulassung

Studierende der Fachschule für Sozialpädagogik werden unabhängig von den allgemeinen Versetzungs- und Zulassungsbedingungen nur dann versetzt und zum Fachschulexamen zugelassen, wenn die Leistungen im Lernbereich „Sozialpädagogische Praxis“ und im Lernfeld „Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten“ mindestens ausreichend sind. Eine Nachprüfung in diesem Lernbereich ist ausgeschlossen. – Ansonsten gelten die allgemeinen Versetzungs- und Zulassungsbedingungen.
Halbjahreszeugnisse entfallen.

Fachschulexamen

Am Ende des überwiegend fachtheoretischen Ausbildungsabschnitts findet die theoretische Abschlussprüfung statt. Sie besteht aus drei schriftlichen Arbeiten, die durch mündliche Prüfungen ergänzt werden
können. Gegen Ende des einjährigen Berufsanerkennungsjahres erfolgt die praktische Prüfung in Form eines Kolloquiums.

Praktika

Fachpraktische Ausbildung
1. Jahr: Schwerpunkt Kinder von 0 bis 6 Jahren
Praktika:

  • 2 Wochen Orientierungspraktikum
  • Tagespraxis
  • 3 Wochen Vertiefungspraktikum

2. Jahr: Schwerpunkt Schulkinder und Jugendliche
Praktika:

  • 8 Wochen Blockpraktikum
  • Tagespraxis (1x wöchentlich nachmittags)

3. Jahr: Berufsanerkennungsjahr
Praxis: 12 Monate
Unterricht:

  • insgesamt 160 – 200 Unterrichtsstunden, davon
  • mindestens 136 Unterrichtsstunden in vier Blockwochen und
  • mindestens 24 Unterrichtsstunden an sechs Nachmittagen (Kleingruppe)

Im ersten und zweiten Ausbildungsjahr liegt jeweils eine Praktikumswoche in den Ferien.

Kosten der Ausbildung

Für den Besuch des Bildungsgangs wird kein Schulgeld erhoben. Die Studierenden tragen die Sachkosten für den fachpraktischen Unterricht.
Lernmittelfreiheit und Fahrtkostenerstattung werden nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen gewährt.
Gemäß Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) zum 01.08.2020 besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf das so genannte „Aufstiegs-BAföG“ zu stellen. Es handelt sich um einen Vollzuschuss in Höhe von ca. 780,00 Euro pro Monat (ohne Rückzahlung!). Diese Förderung erfolgt elternunabhängig, das heißt ohne Anrechnung des Einkommens der Eltern. Eine Altersgrenze für die Förderung besteht nicht. Vermögen wird erst ab einem Betrag von 45.000 Euro angerechnet. Details hierzu siehe www.aufstiegs-bafoeg.de

Verpflegung

Die Studierenden können in der schuleigenen Mensa ein Mittagessen erwerben.

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Nach mindestens einjähriger Berufstätigkeit als „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“ ist der Besuch der Fachschule für Heilpädagogik möglich (drei Jahre in berufsbegleitender Teilzeitform). Ziel ist der Abschluss als „Staatlich anerkannte Heilpädagogin / Staatlich anerkannter Heilpädagoge“.

Bewerbungsschreiben mit Lebenslauf, Kopie des letzten Zeugnisses und zwei Lichtbildern richten Sie bitte unter
Betrifft:
Fachschule für Sozialpädagogik

an die
Liebfrauenschule
Berufskolleg des Bistums Münster

Herrn Guido Niermann
Weseler Str. 15
47608 Geldern

Tel: 02831 97610-100
Fax: 02831 97610-123
E-Mail: lfs-geldern-bk@bistum-muenster.de