Fachschule für Heilpädagogik (HP)

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Ausbildungsziel

Die Fachschule für Heilpädagogik vermittelt eine Fachausbildung, die zu heilpädagogischer Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen befähigt. – Mit dem erfolgreichen Abschluss wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilpädagogin/ Staatlich anerkannter Heilpädagoge“ zu führen.

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Heilpädagogik sind:

  • eine abgeschlossene Fachschulausbildung im Fachbereich Sozialwesen oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation und
  • der Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen hauptberuflichen Tätigkeit in sozial- oder heilpädagogischen Einrichtungen.
Praktika

Für die berufsbegleitende Teilzeitform gelten folgende Vorgaben:

  • Berufstätige Studierende, die in einem heilpädagogischen Arbeitsfeld tätig sind, müssen kein zusätzliches Praktikum ableisten.
  • Berufstätige Studierende, die in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld tätig sind, müssen mindestens 80 Stunden Praxis in einer heilpädagogischen Einrichtung ableisten.
  • Nicht berufstätige Studierende müssen neben der heilpädagogischen Praxis mit schulischer Begleitung (360 Std.) mindestens 180 weitere Stunden Praxis in einer heilpädagogischen Einrichtung nachweisen.

Dauer und Organisation der Ausbildung

Die Ausbildung umfasst mindestens 1800 Stunden und wird in der berufsbegleitenden Teilzeitform als dreijähriger Bildungsgang organisiert. Daraus ergeben sich durchschnittlich 15 Unterrichtsstunden pro Woche, von denen ein Teil auf die heilpädagogische Praxis entfällt.

Regelmäßige Unterrichtstage sind Montag und Donnerstag (ab 17.15 Uhr). Hinzu kommt in den jeweils ersten Halbjahren
samstags Unterricht in den Methodenfächern. Im jeweils zweiten Halbjahr wird dieser Unterricht in die Praxis bzw. auf Kleingruppenunterricht verlagert.

In der Ausbildung werden drei Methoden aus den folgenden Bereichen angeboten:

  • musisch-kreative Verfahren / Spiel
  • bewegungsorientierte Verfahren
  • körperorientierte Verfahren
  • Beratungsverfahren
  • psychotherapeutische Verfahren

In der berufsbegleitenden Ausbildung kann die heilpädagogische Praxis vorwiegend im eigenen Berufsfeld absolviert werden.

Versetzung/Zeugnisse/Prüfungszulassung

Studierende werden jeweils am Ende des Schuljahres versetzt, wenn die Leistungen in allen Fächern mindestens ausreichend oder in nur einem Fach „mangelhaft“ sind. Die Versetzung und Zulassung zum Fachschulexamen ist nur möglich, wenn die Leistungen in der Praxis mindestens ausreichend sind. Es entfallen Halbjahreszeugnisse.

UnterrichtsfächerGesamtstunden
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich300 - 450
Deutsch / Kommunikation80 - 200
Fremdsprache60 - 80
Politik / Gesellschaftslehre80 - 120
Medizinische Grundlagen80 - 130
Fachrichtungsbezogener Lernbereich1350 - 1500
Theoretische Grundlagen
der Heilpädagogik und ihre Didaktik / Methodik
500 - 600
Theologisch / anthropologisch / ethische Grundlagen der Heilpädagogik60 - 120
Methoden in der Heilpädagogik450 - 520
Heipädagogische Praxis mit schulischer Begleitung220 - 360
Projektarbeit120 - 240
Differenzierungsbereich0 - 150
Insgesamtmind. 1800

Das Fachschulexamen umfasst zwei schriftliche Arbeiten sowie ein Kolloquium, in dem didaktisch-methodische Ansätze heilpädagogischen Handelns geprüft werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn die Leistungen der Studierenden in den Abschlussprüfungen höchstens in einer der drei Abschlussnoten „mangelhaft“ sind und der erzielte Notendurchschnitt mindestens 4,0 beträgt.

Der nächste Ausbildungsjahrgang in der Fachschule für Heilpädagogik beginnt zum Schuljahr 2014/2015.

Bewerbungsschreiben mit Lebenslauf, Kopie des letzten Zeugnisses und zwei Lichtbildern richten Sie bitte unter
Betrifft:
Fachschule für Heilpädagogik

an die
Liebfrauenschule
Berufskolleg des Bistums Münster

Herrn van Essen
Weseler Str. 15
47608 Geldern

Tel: 02831 97610-100
Fax: 02831 97610-123
E-Mail: lfs-geldern-bk@bistum-muenster.de