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Ausbildungsziel
Die Fachschule für Heilpädagogik vermittelt eine Fachausbildung, die zu heilpädagogischer Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen befähigt. – Mit dem erfolgreichen Abschluss wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilpädagogin/ Staatlich anerkannter Heilpädagoge“ zu führen.
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Heilpädagogik sind:
- eine abgeschlossene Fachschulausbildung im Fachbereich Sozialwesen oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation und
- der Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen hauptberuflichen Tätigkeit in sozial- oder heilpädagogischen Einrichtungen.
Praktika
Für die berufsbegleitende Teilzeitform gelten folgende Vorgaben:
- Berufstätige Studierende, die in einem heilpädagogischen Arbeitsfeld tätig sind, müssen kein zusätzliches Praktikum ableisten.
- Berufstätige Studierende, die in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld tätig sind, müssen mindestens 80 Stunden Praxis in einer heilpädagogischen Einrichtung ableisten.
- Nicht berufstätige Studierende müssen neben der heilpädagogischen Praxis mit schulischer Begleitung (360 Std.) mindestens 180 weitere Stunden Praxis in einer heilpädagogischen Einrichtung nachweisen.
Dauer und Organisation der Ausbildung
Die Ausbildung umfasst mindestens 1800 Stunden und wird in der berufsbegleitenden Teilzeitform als dreijähriger Bildungsgang organisiert. Daraus ergeben sich durchschnittlich 15 Unterrichtsstunden pro Woche, von denen ein Teil auf die heilpädagogische Praxis entfällt.
Regelmäßige Unterrichtstage sind Montag und Donnerstag (ab 17.15 Uhr). Hinzu kommt in den jeweils ersten Halbjahren
samstags Unterricht in den Methodenfächern. Im jeweils zweiten Halbjahr wird dieser Unterricht in die Praxis bzw. auf Kleingruppenunterricht verlagert.
In der Ausbildung werden drei Methoden aus den folgenden Bereichen angeboten:
- musisch-kreative Verfahren / Spiel
- bewegungsorientierte Verfahren
- körperorientierte Verfahren
- Beratungsverfahren
- psychotherapeutische Verfahren
In der berufsbegleitenden Ausbildung kann die heilpädagogische Praxis vorwiegend im eigenen Berufsfeld absolviert werden.
Versetzung/Zeugnisse/Prüfungszulassung
Studierende werden jeweils am Ende des Schuljahres versetzt, wenn die Leistungen in allen Fächern mindestens ausreichend oder in nur einem Fach „mangelhaft“ sind. Die Versetzung und Zulassung zum Fachschulexamen ist nur möglich, wenn die Leistungen in der Praxis mindestens ausreichend sind. Es entfallen Halbjahreszeugnisse.
Unterrichtsfächer | Gesamtstunden |
---|---|
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich | 300 - 450 |
Deutsch / Kommunikation | 80 - 200 |
Fremdsprache | 60 - 80 |
Politik / Gesellschaftslehre | 80 - 120 |
Medizinische Grundlagen | 80 - 130 |
Fachrichtungsbezogener Lernbereich | 1350 - 1500 |
Theoretische Grundlagen der Heilpädagogik und ihre Didaktik / Methodik | 500 - 600 |
Theologisch / anthropologisch / ethische Grundlagen der Heilpädagogik | 60 - 120 |
Methoden in der Heilpädagogik | 450 - 520 |
Heipädagogische Praxis mit schulischer Begleitung | 220 - 360 |
Projektarbeit | 120 - 240 |
Differenzierungsbereich | 0 - 150 |
Insgesamt | mind. 1800 |
Das Fachschulexamen umfasst zwei schriftliche Arbeiten sowie ein Kolloquium, in dem didaktisch-methodische Ansätze heilpädagogischen Handelns geprüft werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn die Leistungen der Studierenden in den Abschlussprüfungen höchstens in einer der drei Abschlussnoten „mangelhaft“ sind und der erzielte Notendurchschnitt mindestens 4,0 beträgt.
Der nächste Ausbildungsjahrgang in der Fachschule für Heilpädagogik beginnt zum Schuljahr 2014/2015.
Bewerbungsschreiben mit Lebenslauf, Kopie des letzten Zeugnisses und zwei Lichtbildern richten Sie bitte unter
Betrifft:
Fachschule für Heilpädagogik
an die
Liebfrauenschule
Berufskolleg des Bistums Münster
Herrn van Essen
Weseler Str. 15
47608 Geldern
Tel: 02831 97610-100
Fax: 02831 97610-123
E-Mail: lfs-geldern-bk@bistum-muenster.de