Hilfe! Die Überwachungsbehörde steht vor der Tür!

Warum werden Betreuungseinrichtungen überhaupt überprüft? Und wie verläuft eine derartige Prüfung? Frau Domogala (Foto) von der so genannten Überwachungsbehörde des Kreises Kleve berichtete es den angehenden Heilerziehungspflegern anschaulich und auf sehr sympathsiche Weise.

Diesen panikartigen Aufschrei hat man wohl schon häufiger in der einen oder anderen Einrichtung von Pflegekräften gehört, als plötzlich ein Beamter der früher als Heimaufsicht bezeichneten Behörde vor der Tür stand. Hilfe! Damit wir als angehende Heilerziehungspfleger/innen mit unangekündigten Besuchen der Überwachungsbe-hörde souveräner umgehen können, hatten unsere Lehrer Frau Doekels und Herr Mäteling am 1. März Frau Domogala als Referentin in den Unterricht eingeladen.

Frau Domogala ist bei der Überwachungsbehörde des Kreises Kleve angestellt. Ihre Aufgabe ist es, Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu überprüfen. Dazu gehört auch, dass die Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes in den verschiedenen Ein-richtungen eingehalten werden. Das Wissen hierüber ist der Schlüssel zu einem souveräneren Umgang mit Besuchen der Überwachungsbehörde, weshalb wir uns hiermit ausführlicher beschäftigen sollten.

Frau Domogala hat uns in einem ersten Teil ihres Vortrages einen detaillierten Einblick in die Inhalte dieses seit 2008 gültigen Wohn- und Teilhabegesetzes gegeben und im zweiten Teil sehr anschaulich geschildert, wie ein Besuch von ihr in einer zu prüfenden Einrichtung vom ersten Schritt über die Türschwelle bis zum Verlassen des Hauses aussieht.
Aber der Reihe nach: Der Zweck des Wohn- und Teilhabegesetzes (kurz WTG) ist es, dass die Würde, die Interessen und die Bedürfnisse der Menschen, die in Betreuungseinrichtungen leben, vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Außerdem soll die Einhaltung der Rechte und Pflichten gesichert werden.

Frau Domogala informierte uns auch über die Einrichtungen, welche unter das WTG fallen. Dazu gehören Einrich-tungen, in denen ältere Menschen, volljährige Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige Volljährige leben.
Die Überwachung erfolgt mindestens einmal im Jahr und erfolgt immer un-angemeldet – was durchaus auch mal nachts der Fall sein kann. Wenn natürlich Beschwerden oder Hinweise auf-tauchen, kann es zu weiteren zusätzlichen Überprüfungen kommen.

Wenn Frau Domogala eine solche Überprüfung durchführt, gestaltet sich ihr Tag so, dass sie – wie schon gesagt – unangekündigt in eine Einrichtung fährt. Im Regelfall fährt Frau Domogala alleine und nicht mit einem Kollegen oder einer Kollegin. Wenn sie in der Einrichtung ankommt, kündigt sie sich bei der Einrichtungsleitung an. Dort spricht Frau Domogala mit der Einrich-tungsleitung den Rahmenprüfkatalog NRW durch. Dieser lässt sich in acht verschiedene Kategorien unterteilen. Unter anderem gehören hierzu das Leitbild und die Qualitätsziele der Einrichtung. Eine weitere Kategorie ist die Wohnqualität der Betreuungseinrichtung. Dazu gehört unter anderem die Barrierefreiheit der baulichen Gestaltung, sowie dass 80% aller Zimmer in einer Einrichtung Einzelzimmer sein müssen.

Eine der wichtigsten Kategorien ist die pflegerische und soziale Betreuung. Diese Kategorie wird besonders genau überprüft. In dieser Kategorie geht es darum, dass die individuellen Hilfepläne (IHP), die Umsetzungsdokumenta-tionen und die Pflegeplanungen kontrolliert werden. Im Vordergrund steht hier die Frage, ob IHP und Pflegepla-nungen entsprechend der Planung durchgeführt werden, genauer gesagt, ob die Umsetzung schlüssig, nachvollziehbar und natürlich auch vollständig in der Umsetzungsdokumentation beschrieben wird. Dabei achten Frau Domogala und ihre Kollegen auch darauf, ob die Anwendung der derzeit aktuellen Fachstandards – zum Beispiel die uns aus dem Pflegeunterricht bekannten Expertenstandards – erfolgt. Dabei merkte Frau Domogala zu diesem Teil der Prüfung kritisch an: „Uns ist natürlich klar, dass dies in erster Linie eine Papierprüfung ist.“

Ein wesentlicher Bestandteil der Überprüfung ist neben dem Gespräch mit der Einrichtungsleitung immer auch das Gespräch mit den dort lebenden Bewohner/innen. Auch sie werden bezüglich der Einhaltung der Qualitätskriterien befragt. So können die Prüfer schauen, ob das, was in den Dokumentationen eingetragen wurde, mit den Aussagen der Bewohner/innen übereinstimmt. Im weiteren Verlauf werden stichprobenartig die Räumlichkeiten angeschaut und die Mitarbeiter befragt. Wenn Frau Domogala während einer solchen Prüfung einige kleine Fehler entdeckt, müssen diese von der Einrichtung sofort behoben werden. Hier gibt es ein abgestuftes Programm, in dem festgeschrieben ist, in welchem
Zeitraum Korrekturen vorzunehmen sind.

Frau Domogala bekannte mit einem Grinsen im Gesicht, dass sie froh darüber ist, dass während ihrer Zeit bei der Überwachungsbehörde noch nie eine Einrichtung wegen zu großer Mängel geschlossen werden musste. Dies wäre das letzte Mittel der Wahl, wenn die verabredeten Korrekturen nicht vorgenommen worden seien.

Wir bedanken uns recht herzlich bei Frau Domogala, die uns einen sehr guten und detaillierten Einblick in das Wohn- und Teilhabegesetz und in ihren Arbeitsalltag geben konnte. Es hat uns wirklich Freude bereitet zuzuhören, da Frau Domogala ihren theoretischen Teil immer sehr gut mit Beispielen veranschaulichen konnte. Wir spürten zu jeder Zeit, dass hier eine Fachfrau zu uns spricht, der unser Arbeitsfeld bestens vertraut ist. Ganz nebenbei haben wir auch gemerkt, dass selbst in einer Überwachungsbehörde „nur“ Menschen arbeiten, die noch dazu – wie im Falle von Frau Domogala – sehr sympathisch sein können.

Text: Alice Luczak (HEP/O)
Foto: Ewald Hülk


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