Wichtig in der Praxis: die Dokumentation

Am 20. November 2012 wurden wir, die Studierenden der HEP/B, in unserem Blockunterricht von Frau Schmitz besucht. Frau Schmitz, die wir schon von einem vorigen Besuch zum Thema IHP (Individueller Hilfeplan) kannten, leitet eine Außenwohngruppe in Kamp-Lintfort. Die Außenwohngruppe Kamp-Lintfort gehört zu der Wohnanlage St. Bernadin in der Ortschaft Kapellen bei Geldern.

Wie viele aus der Klasse in ihrem Anerkennungsjahr schon gemerkt haben, ist die Dokumentation ein wichtiger und auch großer Bestandteil der Arbeit in den verschiedenen Einrichtungen, in denen wir als angehende Heilerziehungspfleger arbeiten. Frau Schmitz gab uns einen Einblick anhand der mitgebrachten Mappen, wie sie in der Wohnanlage St. Bernadin zu Dokumentationszwecken eingesetzt werden. Zuerst stellte uns Frau Schmitz die Pflichtblätter vor, die in jeder Dokumentationsmappe eines Bewohners vorhanden sind. Dazu gehört das Stammblatt, auf dem alle wichtigen Informationen des Bewohners zusammengefasst sind, z.B. Behinderungsform, biografische Daten, Ärzte des Bewohners, Kontaktdaten von Angehörigen, aber auch Wünsche des Bewohners.

Auch ein wichtiges Dokument ist das sog. Berichteblatt. Darauf werden kurz mindestens einmal wöchentlich z.B. Befinden oder Reaktionen auf bestimmte Ereignisse des Bewohners beschrieben sowie Anweisungen an die kommende Schicht formuliert. Dieses Dokument ist sehr nützlich, um schnell einen Überblick über die jeweilige Situation bei den verschiedenen Bewohnern zu erhalten – besonders dann, wenn aufgrund der Schichtzeiten kein Übergabegespräch stattfinden kann, wie es z.B. in der Außenwohngruppe möglich sein kann, oder wenn eine Person mehrere Tage nicht im Dienst war.

Zu den weiteren Blättern, die wir uns angesehen haben, gehörten der Pflegenachweis und das Körperpflege- und Ausscheidungsblatt. Dieses Blatt gibt es nicht in der Außenwohngruppe, weil die Grundvoraussetzung ist, dass jeder sich um die eigene Körperpflege und Ausscheidung selbstständig kümmern soll, um überhaupt in dieser Gruppe leben zu können. Bei dem Jahreskontrollblatt werden auch die Blutdruckwerte aufgeschrieben.

Seit zwei Jahren sind Heilerziehungspfleger auch Pflegefachkräfte. So dürfen sie auch Blutdruck messen und sind nicht auf eine examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin im Pflegeteam angewiesen, die die Werte kontrolliert. Neben den o.g. Vitalwerten werden auch die Arztbesuche und die Medikamentengabe genauestens dokumentiert.

Auch Dokumente, die uns durch den vorherigen Besuch von Frau Schmitz bekannt waren, begegneten uns noch einmal, zum Beispiel das Dokument „Teilhabegespräch“, das angelehnt ist am IHP, in dem die Planung des nächsten halben Jahres besprochen wird.

Frau Schmitz wies auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Dokumentation eine rechtliche Absicherung der Mitarbeiter ist. Alles, was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht durchgeführt, und der Mitarbeiter steht in der Beweispflicht. Sie erklärte uns auch, dass jeder Bewohner das Recht hat, seine Dokumenten einzusehen und auch Dokumentationen über ihn zu verweigern. Bei einer Verweigerung muss dies aber auch dokumentiert werden. Aus ihren praktischen Erfahrungen konnte Frau Schmitz jedoch sagen, dass dies eher selten passiert.

In der Dokumentationsmappe waren auch noch alle Wahlblätter enthalten. Sie sind nicht immer in den Mappen enthalten, nur wenn es für den Bewohner benötigt wird. Dazu gehören der Krampfkalender, pflegerische und ärztliche Verordnungen, Betreuungsplan, Diabeteskalender oder das Trink-und Ernährungsprotokoll. Im Trink- und Ernährungsprotokoll wird z.B. auch dokumentiert, wenn Nahrung abgelehnt wurde. In diesem Zusammenhang gab uns Frau Schmitz noch den praktischen Tipp, Trinkprotokolle am Bett bzw. in der Nähe des Bewohners zu lagern. So kann schnell die Trinkmenge aufgeschrieben werden und es wird nichts vergessen. Auch erklärte sie uns noch, dass für alle freiheitsbeschränkenden Maßnahmen ein rechtlicher Beschluss vorliegen muss. Ohne diesen Beschluss dürfen diese Maßnahmen nicht durchgeführt werden.

Bei der Wunddokumentation ist die Fotodokumentation eine Hilfestellung. Diese wird z.B dann wichtig, wenn der Bewohner ins Krankenhaus eingeliefert werden muss und möglicherweise ein Dekubitus (Liegegeschwür) vorhanden ist, der sich im Krankenhaus verschlimmern könnte. So können die Mitarbeiter nachweisen, wie der Dekubitus im Wohnheim aussah.

Am Schluss gab uns Frau Schmitz in einem kleinen Exkurs noch einen kurzen Einblick in die Wohnheimfinanzierung. Diese ist abhängig davon, in welcher Leistungsstufe ein Bewohner ist, welche wiederum vom IHP abgeleitet wird.

Insgesamt waren es drei sehr informative und interessante Stunden, die unsere praktischen Erfahrungen gut ergänzten. Ein herzliches Dankeschön geht an die Referentin Frau Schmitz.

Text: Sarah Stahlmann (HEP/B)
Foto: Gabriele Hanrath


Hinterlasse einen Kommentar