Infos zum Schulbeginn im Herbst

Passend zum Schulbeginn nach den Herbstferien hat das Schulministerium NRW Hinweise gegeben, wie es während der Corona-Pandemie konkret in den Schulen bis zu den Weihnachtsferien weitergehen soll.

Hier sind nun die wichtigsten Infos:

1. Wie schon in den zwei Wochen nach den Sommerferien besteht nun auch wieder im Unterricht die Verpflichtung für alle Schülerinnen und Schüler sowie unsere Studierenden, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Lehrer/innen dürfen diesen nur absetzen, sofern gewährleistet ist, dass ein Abstand von 1,5 Metern zu den Schülern besteht.

2. Alle 20 Minuten müssen die Räume für fünf Minuten „stoßgelüftet“ werden, das heißt, alle Fenster müssen weit geöffnet werden und es soll, wenn möglich, Durchzug erzeugt werden. Gleiches gilt für die Pausen. Das bedeutet, dass sich die Räume etwas abkühlen werden. Jeder sollte daher warme Kleidung tragen.

3. Informieren Sie im Krankheitsfall (unabhängig von Covid-19) wie gewohnt den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin über die Schule (02831-97610-100). Gleiches gilt für den Fall, dass Sie selbst Krankheitssymptome aufweisen, die auf eine Corona-Infektion hinweisen oder aber wenn Sie Kontaktperson zu einer Person sind, die Corona-infiziert ist.

4. Achten Sie in Ihrem Sinne und im Sinne Ihrer Familie, Ihrer Freunde und aller Menschen, mit denen Sie in der Schule zu tun haben, auf das strikte Einhalten der allseits bekannten Hygieneregeln.

Text: Ewald Hülk


Hinterlasse einen Kommentar