Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in
Als 'Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in' erwerben Sie eine berufsfeldeinführende Grundbildung für die Altenhilfe, Kranken- und Behindertenhilfe sowie für Familien-, Kinder- oder Jugendhilfe.

- Start1. September 2027
Frist: 20. Februar 2027 - Dauer2 Jahre
- AbschlussStaatlich geprüfte/r Sozialassistent/in & Mittlerer Schulabschluss
Auf einen Blick
Alle Eckdaten, Inhalte und Voraussetzungen dieses Bildungsgangs — kompakt zusammengefasst.
Ziele des Bildungsganges
Sie können durch die schulische Ausbildung in zwei Jahren den Berufsabschluss als 'Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in' sowie bei entsprechenden Noten den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erlangen. Damit erwerben Sie eine berufsfeldeinführende Grundbildung für die Altenhilfe, Kranken- und Behindertenhilfe sowie für Familien-, Kinder- oder Jugendhilfe.
Zu den Tätigkeiten der Sozialassistent/innen gehören vor allem Hilfestellungen bei gesundheitsfördernden Maßnahmen, bei sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Handlungen sowie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Aufnahmevoraussetzungen
- Hauptschulabschluss nach 10 Schuljahren und
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Ausbildungsplan / Praktika
Der theoretische Unterricht wird im Klassenverband erteilt. Dabei werden Sie sowohl in den allgemein bildenden Fächern unterrichtet als auch in berufsbezogenen Lernbereich wie Erziehung, Arbeitsorganisation der Ernährung.
Fachpraktischer Unterricht wie Hauswirtschaft oder Sozialpädagogik wird in Kleingruppen erteilt.
Darüber hinaus gehören Praktika im Umfang von insgesamt 16 Wochen in Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege sowie der Behindertenhilfe. Der erfolgreiche Abschluss der Praktika ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Versetzung
Die Versetzung in die Oberstufe erfolgt, wenn in allen Fächern mit Ausnahme des Differenzierungsbereichs mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden oder wenn die Leistungen in nur einem Fach mangelhaft sind. Die Versetzung ist ausgeschlossen, wenn in einem der Praxisfächer nicht mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden.
Zulassung zur Abschlussprüfung
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer in allen Fächern des Bildungsgangs mit Ausnahme des Differenzierungsbereichs mindestens die Note „ausreichend“ oder nur in einem Fach die Note „mangelhaft“ erreicht hat. Der Notendurchschnitt muss mindestens „ausreichend“ betragen. Im Falle einer ungenügenden Leistung ist eine Zulassung ausgeschlossen. In jedem der Praxisfächer müssen mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden.
Verpflegung
Die Schülerinnen und Schüler können in der schuleigenen Mensa ein Mittagessen erwerben.
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Mehr InformationenAbschlussprüfung
Abschluss und Berechtigungen
Mit der Zulassung zur Abschlussprüfung erwerben die Schüler/innen den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) und unter bestimmten Voraussetzungen den Qualifikationsvermerk zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Mit Bestehen der Prüfung erwerben die Schüler/innen den Berufsabschluss „Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in“. Damit ist die Anerkennung als Betreuungskraft nach §43b, 53c SGB XI (Alltagsbegleiter) verbunden.
Weiterbildungsmöglichkeiten bei uns:
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