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Fachschule für Sozialpädagogik – Konsekutive oder praxisintegrierte Form

Werden Sie staatlich anerkannte/r Erzieher/in — in drei Jahren.

Wir bilden Sie fundiert und praxisnah für einen Beruf aus, der wirklich gebraucht wird. Theorie und Praxis greifen vom ersten Tag an ineinander — in unserer Schule und in Einrichtungen vor Ort.

Kindergarten
  • Start
    1. September 2027
    Frist: 20. Februar 2027
  • Dauer
    3 Jahre
  • Abschluss
    Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
  • Kosten
    Kein Schulgeld
    Lernmittelfreiheit
  • Förderung
    Aufstiegs-BAföG
Der Bildungsgang

Auf einen Blick

Alle Eckdaten, Inhalte und Voraussetzungen dieses Bildungsgangs — kompakt zusammengefasst.

Ausbildungsziel

Werden Sie 'Staatlich anerkannte/r Erzieher/in' in einem Schulumfeld, das Sie fordert und fördert und Ihnen vielfältige Möglichkeiten für Ihre beruflichen Perspektiven bietet.

Aufnahmevoraussetzungen
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) und
  • Nachweis der persönlichen Eignung durch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und
  • einschlägiger Berufsabschluss oder
  • einschlägige Fachhochschulreife oder
  • nicht einschlägige Hochschulzugangsberechtigung oder Berufsausbildung plus 6 Wochen (480 Stunden) berufsfeldbezogenes Praktikum
Struktur der Ausbildung

Bei uns haben Sie zwei verschiedene Möglichkeiten, Erzieherin bzw. Erzieher zu werden.

1. Konsekutive Form

In der Vollzeit-Ausbildungsform (konsekutiv) besuchen Sie zwei Jahre fachtheoretisch an unserer Fachschule, welches Sie mit dem Fachschulexamen abschließen. Anschließend absolvieren Sie ein einjähriges Berufspraktikum, welches mit einem Kolloquium und im Erfolgsfall mit der staatlichen Anerkennung endet.

2. Praxisintegrierte Ausbildung

In der praxisintegrierten dreijährigen Ausbildung werden theoretische und praktische Ausbildungszeiten von Beginn an miteinander verzahnt. Hier fallen das Fachschulexamen und das Kolloquium am Ende des dritten Jahres zeitlich zusammen und enden im Erfolgsfall ebenfalls mit der staatlichen Anerkennung.

Praxis während der Ausbildung
1. Konsekutive Form2. Praxisintegrierte Ausbildung 

Fachpraktische Ausbildung
1. Jahr: Schwerpunkt Kinder von 0 bis 6 Jahren
Praktika:

  • 2 Wochen Orientierungspraktikum
  • Tagespraxis
  • 3 Wochen Vertiefungspraktikum

2. Jahr: Schwerpunkt Schulkinder und Jugendliche
Praktika:

  • 8 Wochen Blockpraktikum
  • Tagespraxis (1x wöchentlich nachmittags)

3. Jahr: Berufsanerkennungsjahr
Praxis: 12 Monate
Unterricht:

  • insgesamt 160 – 200 Unterrichtsstunden, davon
  • mindestens 136 Unterrichtsstunden in vier Blockwochen und
  • mindestens 24 Unterrichtsstunden an sechs Nachmittagen (Kleingruppe)

Im ersten und zweiten Ausbildungsjahr liegt jeweils eine Praktikumswoche in den Ferien.

In der dreijährigen fachschulischen Ausbildung in Verbindung mit einer vergüteten Anstellung in einer sozialpädagogischen Einrichtung werden die theoretischen und praktischen Lerninhalte eng miteinander verknüpft. 

In der Regel verbringen die Studierenden zwei Tage in der Woche in der Schule und drei Tage (in den Schulferien fünf Tage pro Woche) in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei findet die Praxis über die gesamte Ausbildungsdauer kontinuierlich in derselben Einrichtung statt. 

Ein ergänzendes Praktikum in einem zweiten Arbeitsfeld der Kinder und Jugendhilfe und Unterricht in Blockphasen werden darüber hinaus durchgeführt.

Arbeitsfelder der Ausbildung zum/r Erzieher/in
  • Kinder unter 3 Jahre, zum Beispiel U3- Gruppen, Krippen
  • Kinder im Elementarbereich, zum Beispiel Kitas
  • Kinder und Jugendliche im offenen Ganztag einer Schule
  • Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Stationären Kinder- und Jugendhilfe
  • Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf, zum Beispiel heilpädagogische Einrichtungen
  • Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Diese Arbeitsfelder werden im Unterricht alle theoretisch behandelt und teilweise in den Praktika während der Ausbildung auch praktisch erlebt.

Kosten der Ausbildung

Für den Besuch des Bildungsgangs wird kein Schulgeld erhoben. Die Studierenden tragen die Sachkosten für den fachpraktischen Unterricht.
Es gibt die Möglichkeit, gemäß des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) einen Antrag auf das so genannte „Aufstiegs-BAföG“ zu stellen. Es handelt sich um einen Vollzuschuss in Höhe von ca. 780,00 Euro pro Monat, der elternunabhängig und ohne Rückzahlung gewährt wird. Dabei unterstützen wir Sie bei weiteren Fragen.

Fachschulexamen

Am Ende des überwiegend fachtheoretischen Ausbildungsabschnitts findet die theoretische Abschlussprüfung statt. Sie besteht aus drei schriftlichen Arbeiten, die durch mündliche Prüfungen ergänzt werden
können. Gegen Ende des einjährigen Berufsanerkennungsjahres erfolgt die praktische Prüfung in Form eines Kolloquiums.

Verpflegung

Die Studierenden können in der schuleigenen Mensa ein Mittagessen erwerben.

Einblicke

Wie sieht der Alltag bei uns aus?

Details

Abschlussprüfung

Weiterbildungsmöglichkeiten

Nach mindestens einjähriger Berufstätigkeit als 'Staatlich anerkannte/r Erzieher/in' ist der Besuch der Fachschule für Heilpädagogik möglich (drei Jahre in berufsbegleitender Teilzeitform). Ziel ist der Abschluss als 'Staatlich anerkannte Heilpädagogin / Staatlich anerkannter Heilpädagoge'.

Bewerbungsphase 2027/2028

Interesse an diesem Bildungsgang?

Bewerben Sie sich jetzt — Bewerbungsfrist ist der 20. Februar 2027.

Karla Hilsemer
Ansprechperson:
Karla Hilsemer
karla.hilsemer@lbg.bistum365.de
Bewerbung startenInfoabend · 10. November 2026
20. Februar 2027
Bewerbungsfrist
1. September 2027
Schulstart